Zakaz dawstwa dla popularnych inicjatyw: Niezwykła bigoteria

In einer Anhörung des Verfassungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft erklärten Rechtsexpert*innen am Donnerstag keine Bedenken gegen die von SPD, Grünen und CDU geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes zu haben. Danach soll Volksinitiativen nicht mehr erlaubt sein, Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand zu erhalten. Auch Spenden über 500 Euro sollen unzulässig sein, wenn nicht klar ist, von wem die Spende kommt.

Eckart Maudrich, rzecznik prasowy NOlympia Hamburg:

„Bei der Werbekampagne des Senats beim aktuellen Olympiareferendum spendiert die Handelskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts 1.3 Millionen Euro. Öffentliche Unternehmen und Beteiligungen wie Bäderland, der HVV, die Stadtreinigung oder Asklepios rühren ebenfalls die Olympiawerbetrommel. Es ist eine bemerkenswerte Bigotterie, dass die Parteien, die die Olympiakampagne unterstützen, gleichzeitig Volksinitiativen verbieten wollen, Spenden von solchen Akteuren einzusammeln.”

Anhang: Ausgaben für die Olympia-Bewerbung pro und Contra (PDF)